Volksentscheid zu Stuttgart 21
Bei der Volksabstimmung steht der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen zum Bahnprojekt Stuttgart 21, das sog. S21-Kündigungsgesetz, zur Abstimmung.
Abgestimmt wird also darüber, ob die Landesregierung versuchen soll, die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 zu kündigen und damit aus dem Projekt auszusteigen.
Wer will, dass Stuttgart 21 fertig gebaut wird, muss sich GEGEN das Kündigungsvorhaben der Landesregierung aussprechen und mit NEIN stimmen. Wer mit Ja stimmt, spricht sich gegen Stuttgart 21 aus.
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie darüber, ob das Land Baden-Württemberg die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 "kündigen" soll.
Da in den bestehenden Verträgen jedoch kein Kündigungsrecht vorgesehen ist, wird eine "Kündigung" durch die Landesregierung Schadenersatzpflichten auslösen. Das würde bedeuten, dass das Land und damit die Steuerzahler ca. 1,5 Milliarden Euro aufbringen müssten, ohne dafür etwas zu erhalten.
Also Vorsicht! - Die Fragestellung bei der Volksabstimmung ist ziemlich verwirrend. Wer FÜR das Projekt ist, muss mit NEIN stimmen, und wer gegen das Projekt ist, muss mit Ja stimmen.